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Soldatengesetz
Soldatengesetz,
 
Kurzbezeichnung für das Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten in der Fassung vom 15. 12. 1995 mit späteren Änderungen; es bildet gemeinsam mit dem Wehrpflichtgesetz die Grundlage des Wehrdienstrechts. Das Soldatengesetz trifft nähere Bestimmungen darüber, wann ein Wehrdienstverhältnis entsteht und endet, und enthält Grundsätze über die Ernennung und Verwendung der Soldaten. Im Einzelnen regelt es die Rechtsstellung der Soldaten auf Zeit und der Berufssoldaten; es enthält Bestimmungen für alle Soldaten über ihre Rechte und Pflichten. Danach gilt, dass jeder Soldat die gleichen staatsbürgerlichen Rechte wie jeder andere Staatsbürger hat, beschränkt nur durch seine Pflichten im Rahmen der militärischen Diensterfordernisse. Zu den Pflichten zählen v. a. die Pflicht zum treuen Dienen und zur tapferen Verteidigung von Recht und Freiheit, zum Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung des GG, zum Gehorsam, zur Kameradschaft, die Wahrheitspflicht und die Pflicht zur Verschwiegenheit. Die politische Betätigung der Soldaten innerhalb des Dienstes ist eingeschränkt. Darüber hinaus legt das Soldatengesetz dem Grundsatz nach die Ansprüche des Soldaten auf Geld- und Sachbezüge, Urlaub, Heilfürsorge, Versorgung und Seelsorge fest.

Universal-Lexikon. 2012.