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sexuelle Nötigung
I
sexuẹlle Nötigung,
 
Vergewaltigung.
II
sexuelle Nötigung,
 
eine Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die in Deutschland nach § 178 Strafgesetzbuch strafbar ist. Sie ist ein Sonderfall der allgemeinen Nötigung nach § 240 Strafgesetzbuch. Der Täter setzt Gewalt oder eine Drohung ein, um sexuelle Handlungen am Opfer vornehmen zu können, durch das Opfer an sich vornehmen zu lassen oder um einem Dritten diese Gelegenheiten zu ermöglichen.
 
Siehe auch: Sexualstraftaten, sexueller Missbrauch, Vergewaltigung.

Universal-Lexikon. 2012.