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Seeschifffahrtsstraßenordnung
Seeschifffahrtsstraßen|ordnung,
 
Verkehrsordnung (in der Fassung vom 15. 4. 1987) für die Schifffahrt auf dem deutschen Küstenmeer (Territorialgewässer), dem Nord-Ostsee-Kanal und den seeschiffsgängigen Flussstrecken. Die internationale Verkehrsordnung ist die »Seestraßenordnung« (heute bezeichnet als »Kollisionsverhütungsregeln«, Abkürzung KVR), ein Übereinkommen von 1972 über die internationalen Regeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See, das auch auf deutschen Gewässern gilt, soweit die Seeschifffahrtsstraßenordnung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt. Beide Texte enthalten insbesondere Fahr- und Ausweichregeln sowie Vorschriften über die Lichter- und Signalkörperführung der Schiffe und über die Abgabe von Signalen; Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten.

Universal-Lexikon. 2012.