einlösen (Scheck)
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ein|zah|len ['ai̮nts̮a:lən], zahlte ein, eingezahlt <tr.; hat:a) (eine Geldschuld auf das Konto des Empfängers) überweisen:
sie zahlte ihre Miete auf das Konto des Vermieters ein.
b) (einen Geldbetrag) als Einlage auf sein Sparkonto buchen lassen /Ggs. abheben/: monatlich 200 Euro auf sein Sparkonto einzahlen.
Syn.: ↑ zahlen.
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ein||zah|len 〈V. tr.; hat〉
1. in eine Kasse, auf ein Konto zahlen
2. zur Weiterbeförderung auf der Post einliefern (Geldbetrag)
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ein|zah|len <sw. V.; hat:
die Miete ist auf ihr Konto einzuzahlen;
Beträge in die Rentenkasse e.;
b) als Einlage auf ein Sparkonto buchen lassen:
einen bestimmten Betrag auf das Sparbuch e.
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ein|zah|len <sw. V.; hat: a) eine Zahlung an einen anderen auf dessen Konto o. Ä. leisten; überweisen: die Miete ist auf unser Konto einzuzahlen; b) als Einlage auf ein Sparkonto buchen lassen: sie zahlt jeden Monat einen bestimmten Betrag auf sein Sparbuch ein.
Universal-Lexikon. 2012.