einzahlen
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ein|lö|sen ['ai̮nlø:zn̩], löste ein, eingelöst <tr.; hat:1.
a) vorlegen und so die Auszahlung des entsprechenden Geldbetrages erwirken:
einen Scheck einlösen.
b) (einen verpfändeten Gegenstand) gegen Zahlung des entsprechenden Betrages zurückkaufen:
ein Pfand, ein Schmuckstück [im Pfandhaus] einlösen.
2. eine Verpflichtung erfüllen, ihr nachkommen:
sie löste ihr Versprechen bald ein.
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ein||lö|sen 〈V. tr.; hat〉
1. zurückkaufen (Pfand)
● sein Versprechen, Wort \einlösen erfüllen, halten
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ein|lö|sen <sw. V.; hat:
1.
a) durch Vorlegen die Auszahlung des entsprechenden Geldbetrages erwirken:
einen Scheck, einen Gutschein e.;
b) den entsprechenden Geldbetrag auszahlen:
die Bank hat den Scheck nicht eingelöst;
c) (einen verpfändeten Gegenstand) gegen Zahlung des entsprechenden Betrages zurückerhalten; zurückkaufen:
ein Pfand [im Pfandhaus] e.
2. (geh.) (eine [schon vor längerer Zeit eingegangene] Verpflichtung) erfüllen, ihr nachkommen:
sein Versprechen, sein Wort, seine Zusage e.
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ein|lö|sen <sw. V.; hat: 1. a) durch Vorlegen die Auszahlung des entsprechenden Geldbetrages erwirken: einen Scheck, Schuldschein e.; b) den entsprechenden Geldbetrag auszahlen: die Bank hat den Scheck nicht eingelöst; c) (einen verpfändeten Gegenstand) gegen Zahlung des entsprechenden Betrages zurückerhalten; zurückkaufen: ein Pfand, ein Schmuckstück [im Pfandhaus] e. 2. (geh.) (eine [schon vor längerer Zeit eingegangene] Verpflichtung) erfüllen, ihr nachkommen: Auch löste er das Versprechen, seinen Eltern weitere Nachricht zu geben, nicht ein (Nigg, Wiederkehr 100); der hohe Herr ... erklärt sich gerne bereit, alles Weitere zu veranlassen. Er löst erstaunlich schnell sein Wort ein (Werfel, Bernadette 382).
Universal-Lexikon. 2012.