Reservationen
1) katholisches Kirchenrecht: 1) die Beschränkung des Rechtes, von Sünden oder Kirchenstrafen loszusprechen, auf den Papst; 2) der Vorbehalt, durch den der Papst die Besetzung bestimmter Ämter an sich zog. Seit 1966 sind die päpstlichen Reservationen beschränkt auf die Bischofsernennungen.
2) Völkerkunde: Indianerreservationen.
Universal-Lexikon. 2012.