Repogeschäfte,
Geschäfte mit Rückkaufsvereinbarung (Pensionsgeschäft). Für Kreditinstitute sind Repogeschäfte ein Weg zur befristeten Mittelbeschaffung, indem sie als Pensionsgeber Vermögensgegenstände an Pensionsnehmer verkaufen und gleichzeitig eine Rückkaufpflicht oder ein -recht vereinbaren. Verbindlichkeiten der Banken aus Repogeschäften gehören im Rahmen des Europäischen Systems der Zentralbanken zur Geldmenge M 3 und sind momentan mit einem Mindestreservesatz von 0 % belegt. Die Deutsche Bundesbank hatte mit Wirkung vom 1. 1. 1997 Verbindlichkeiten aus »echten« Pensionsgeschäften mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr in börsenfähigen Wertpapieren von der Mindestreserve befreit.
Universal-Lexikon. 2012.