Reichsklöster,
Benediktinerabteien aus merowingisch-karolingischer Zeit im west- und ostfränkischen Gebiet, die mit Immunität und Königsschutz ausgestattet waren und (nach Eigenkirchenrecht behandelt; Eigenkirche) in das ottonisch-salische Reichskirchensystem eingebaut wurden (Fulda, Hersfeld, Sankt Gallen, Lorsch, Stablo-Malmedy u. a.). Aus ihnen wurden im 11. Jahrhundert freie Reichsabteien. Nur die karolingische Reichsabteien (Königsklöster) erhielten später (wie die gefürsteten Propsteien) im Reichsfürstenrat auch Sitz und (Viril-)Stimme auf dem Reichstag.
Universal-Lexikon. 2012.