Akademik

Rechtsbräuche
Rechtsbräuche,
 
überlieferte, verbindliche Äußerungsformen (Bräuche) im rechtlichen Bereich, meist beschränkt auf eine bestimmte Gesellschaft (Bewohner eines Gebietes, soziale Gruppe); sie können auf obrigkeitlich gesetztem Recht oder auf eigenständigem, von der Gemeinschaft entwickeltem Rechtsempfinden (Gewohnheitsrecht) beruhen; heute nur noch bei folkloristischen Veranstaltungen, z. B. Grenzbegehungen. (rechtliche Volkskunde, Rügebräuche)

Universal-Lexikon. 2012.