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Realteilung
Realteilung,
 
Erbrecht: die gleichmäßige Aufteilung der Erbmasse unter den Erben; der durch Realteilung verursachten Zersplitterung bäuerlicher Anwesen sollen Anerbenrecht und Höferecht entgegenwirken. - Im Einkommensteuerrecht ist Realteilung die reale Aufteilung des Betriebsvermögens einer Personengesellschaft durch Zuweisung der einzelnen Wirtschaftsgüter an die Gesellschafter; sie ist grundsätzlich eine Betriebsaufgabe im Sinne von § 16 Absatz 3 Einkommensteuergesetz, jedoch haben die Gesellschafter das Wahlrecht, die ihnen zugewiesenen Wirtschaftsgüter in einen Betrieb einbringen zu können und sie mit den bisherigen Buchwerten fortzuführen, wenn die steuerliche Erfassung der stillen Reserven gesichert ist.

Universal-Lexikon. 2012.