Rats|pensionär
[-pãzi̯-, auch -paȖzi̯-, -pɛnzi̯-], niederländisch Raadpensionaris ['raːtpɛnʃonarəs], seit 1621 der offizielle Titel des Wortführers der holländischen Vertretung bei den Generalstaaten, der leitende Beamte der holländischen Landstände und damit praktisch eine Art Ministerpräsident. Bis dahin wurde der Inhaber dieser Funktionen als Landesadvokat (niederländisch »Advocaat van den lande«) bezeichnet; stand im 17. Jahrhundert oft im Gegensatz zu den Oraniern. Bedeutende Amtsinhaber waren z. B. J. van Oldenbarnevelt und J. de Witt.
Universal-Lexikon. 2012.