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Privatautonomie
Privat|autonomie,
 
als wesentliches Merkmal des Privatrechts die dem Einzelnen von der Rechtsordnung eingeräumte Möglichkeit, seine Rechtsverhältnisse durch Rechtsgeschäfte nach eigenem Willen zu gestalten. Wichtigster Ausdruck der Privatautonomie ist die Vertragsfreiheit. Die Privatautonomie ist gesetzlich durch Vorschriften eingeschränkt, die den Schutz des sozial Schwächeren bezwecken (z. B. Verbraucherschutzgesetze, bestimmte Vorschriften im Miet- und Arbeitsrecht) oder öffentlichen Interessen dienen. Allgemeine Grenze der Privatautonomie ist die anerkannte Sittenordnung (Sittenwidrigkeit).

Universal-Lexikon. 2012.