Patricius,
im antiken Rom der Patrizier. Seit Konstantin dem Großen ein Ehrentitel (»Vater des Staates«), verliehen an höchste Würdenträger (Konsuln, Magistri militum), später auch an Nicht-Römer im römischen Dienst, z. B. an germanischen Heerführer und Könige wie Odoaker und Theoderich der Große. - Im frühen Mittelalter Titel des Schutzherrn von Rom, den der Exarch von Ravenna führte, 754 von Papst Stephan II. als Patricius Romanorum dem fränkischen König Pippin III. und dessen Nachfolgern verliehen; im 10. Jahrhundert Titel in der Familie der Crescentier in deren Funktion als Stadtherren. Daran anknüpfend führten nach 1046 die Kaiser Heinrich III. und Heinrich IV. den Titel und verbanden ihn mit dem Anspruch des Römischen Königs, als Patricius Romanorum entscheidenden Einfluss auf die Erhebung des Papstes zu nehmen. Mit dem Sieg des Reformpapsttums verschwand der Titel.
Universal-Lexikon. 2012.