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güt|lich ['gy:tlɪç] <Adj.>:in freundlichem Einvernehmen der Partner [erfolgend]:
die gütliche Beilegung dieser Differenzen; sich gütlich einigen.
Syn.: im Guten.
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güt|lich 〈Adj.〉 ohne Streit, friedlich, ohne gerichtl. Urteil ● eine \gütliche Einigung; eine Sache \gütlich beilegen; sich \gütlich einigen; sich an etwas \gütlich tun etwas (Speise) genießen, sich mit Genuss an etwas satt essen; auf \gütlichem Wege [<ahd. guotlih „gut, gütig, freundlich“; → gut]
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güt|lich <Adj.> [mhd. güetlich, ahd. guotlīh = gütig, freundlich]:
in freundlichem Einvernehmen der Partner zustande kommend; ohne dass es zu einer [weiteren] feindlichen Auseinandersetzung, zu einem Gerichtsurteil o. Ä. kommt:
eine -e Einigung, Verständigung;
einen Streit g. beilegen, schlichten;
☆ sich an etw. g. tun (genießerisch u. behaglich etw. verzehren: ich habe mich an der Suppe g. getan).
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güt|lich <Adj.> [mhd. güetlich, ahd. guotlīh = gütig, freundlich]: in freundlichem Einvernehmen der Partner zustande kommend; ohne dass es zu einer [weiteren] feindlichen Auseinandersetzung, zu einem Gerichtsurteil o. Ä. kommt: eine -e Abmachung, Einigung, Verständigung; einen Streit g. beilegen, schlichten; Friedlich und g. wurde das Strafverfahren ... wegen Geringfügigkeit eingestellt (Prodöhl, Tod 72); *sich an etw. g. tun (genießerisch u. behaglich etw. verzehren): ich habe mich an der Suppe g. getan.
Universal-Lexikon. 2012.