herzensgut; gütig; friedlich; friedfertig; geruhsam; amikal; friedliebend; gütlich; sanft; vereinbar; passend; konvergent; kompatibel; interoperabel; zusammenpassend; passgenau; dialogfähig (fachsprachlich); gesellig; umgänglich; soziabel; fähig, willig sich in die Gesellschaft einzupassen
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ver|trag|lich [fɛɐ̯'tra:klɪç] <Adj.>:in einem Vertrag festgelegt, geregelt, dem Vertrag entsprechend:
eine vertragliche Vereinbarung; etwas vertraglich regeln.
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ver|trag|lich 〈Adj.〉 durch einen Vertrag (festgelegt) ● \vertragliche Verpflichtungen; ich bin \vertraglich gebunden; etwas \vertraglich festlegen, vereinbaren
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ver|trag|lich <Adj.>:
durch Vertrag erfolgend; in einem Vertrag [festgelegt, geregelt]:
eine -e Vereinbarung;
etw. v. regeln, festlegen, zusichern;
v. zu etw. verpflichtet sein.
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ver|trag|lich <Adj.>: durch Vertrag; in einem Vertrag (festgelegt, geregelt): eine -e Vereinbarung; etw. v. regeln, festlegen, zusichern; Die plötzliche Annullierung der Jugoslawien v. zugesagten Kredite ... (Dönhoff, Ära 166); v. zu etw. verpflichtet, v. gebunden sein.
Universal-Lexikon. 2012.