Nominalzins,
der sich bei einer Verbindlichkeit - insbesondere einer Schuldverschreibung - auf den Nennwert beziehende Zinssatz. Wird die Schuldverschreibung zu einem unter (über) dem Nennwert liegenden Preis erworben, so ist die tatsächliche Verzinsung der eingesetzten Mittel höher (niedriger) als der Nominalzins. (Effektivverzinsung)
Universal-Lexikon. 2012.