Niederlassungsbewilligung,
in der Schweiz die ohne Rechtsanspruch von der kantonalen Fremdenpolizei erteilte 2. Stufe der Aufenthaltsbewilligung, die einen Ausländer zu dauernder Niederlassung und Erwerbstätigkeit im Bewilligungskanton befugt und die Niederlassung in anderen Kantonen erleichtert. Die Niederlassungsbewilligung wird mit dem Ausländerausweis C erteilt und setzt in der Regel einen ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalt in der Schweiz von zehn Jahren voraus; gestützt auf einzelne Staatsverträge (u. a. mit Deutschland und Österreich) sowie beim ausländischen Ehegatten eines Schweizer Bürgers wird sie bereits nach fünfjährigem Aufenthalt beziehungsweise fünfjähriger Ehe erteilt.
Universal-Lexikon. 2012.