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Va|lẹnz 〈[ va-] f. 20〉
1. 〈Chem.〉 = Wertigkeit (2)
2. 〈Immunchem.〉 Zahl der Haftstellen eines Antigens für Antikörper
3. 〈Biol.〉 Stärke, Tüchtigkeit
4. 〈Gramm.〉 die Eigenschaft von Wörtern od. Morphemen, andere Einheiten zu verlangen, z. B. müssen bei vielen Verben bestimmte Arten von Objekten stehen; Sy Wertigkeit (3); → Lexikon der Sprachlehre
[<lat. valentia „Kraft, Fähigkeit“]
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Va|lẹnz [vgl. -valent], die; -, -en: ein im engeren Sinn als Syn. für ↑ Wertigkeit, in Zus. wie Valenzisomerie, -schwingung, -theorie aber überwiegend in der Bed. »Bindung, Bindigkeit« benutzter Begriff.
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Va|lẹnz, die; -, -en [spätlat. valentia = Stärke, Kraft, zu lat. valere = stark, gesund sein; Wert, Geltung haben]:
1. (Sprachwiss.) Fähigkeit eines Wortes, ein anderes semantisch-syntaktisch an sich zu binden, bes. Fähigkeit eines Verbs, zur Bildung eines vollständigen Satzes eine bestimmte Zahl von »Ergänzungen« (z. B. ein Subjekt u. ein Objekt) zu fordern.
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Valẹnz
1) Biologie: ökologische Valenz.
2) Chemie: die Wertigkeit.
3) Psychologie: der Aufforderungscharakter.
4) Sprachwissenschaft: von L. Tesnière (in Anlehnung an den Begriff der Wertigkeit in der Chemie) eingeführter Terminus zur Bezeichnung der Eigenschaft sprachlicher Ausdrücke, andere Ausdrücke, die so genannten Ergänzungen (Aktanten, Mitspieler), an sich zu binden. Diese Eigenschaft kommt v. a. Verben, aber auch Substantiven und Adjektiven zu. Je nach Zahl der Ergänzungen (quantitative Valenz) unterscheidet man bei den Verben zwischen einwertigen Verben (z. B. »weinen«), zweiwertigen Verben (z. B. »helfen«) und dreiwertigen Verben (z. B. »schenken«). Außerdem differenziert man noch nach der Art der Ergänzungen (qualitative Valenz); so sind z. B. »besuchen«, »helfen« und »denken« alle zweiwertig, unterscheiden sich aber insofern, als »besuchen« ein Akkusativobjekt, »helfen« ein Dativobjekt und »denken« ein Präpositionalobjekt mit »an« erfordert. Den Ergänzungen stehen die nicht valenzabhängigen Angaben gegenüber wie z. B. »jeden Tag« und »im Garten« in »Er hat jeden Tag im Garten gearbeitet«. Für die Unterscheidung von Ergänzungen und Angaben hat man unterschiedliche Kriterien herangezogen, z. B. das Obligatorischsein bestimmter Ergänzungen; auf Schwierigkeiten stieß man jedoch u. a. in Fällen wie »ihr« in »Er schenkt ihr ein Buch«, das nicht obligatorisch ist, aber auch als Ergänzung angesehen wurde. Man hat deshalb den zum Teil widersprüchliche Begriff der fakultativen Ergänzung eingeführt. Günstiger ist es, Ergänzungen als die Elemente, die hinsichtlich ihrer Form (Nominalphrase, Präpositionalphrase, Satz bestimmten Typs, Kasusmarkierung usw.) vom Verb beziehungsweise (allgemeiner) vom Valenzträger abhängig sind, und Angaben als die Elemente, die frei hinzufügbar sind, anzusehen. Valenz wird aber nicht nur als syntaktische, sondern auch als semantischer und kommunikativer Begriff verstanden. Von Bedeutung ist besonders der Begriff der logisch-semantischen Valenz, der sich darauf bezieht, dass Verben und andere Valenzträger ihren Ergänzungen bestimmte semantische Rollen wie z. B. Agens, Patiens zuweisen. Die Valenzeigenschaften sprachlicher Ausdrücke werden meist in Dependenzgrammatiken behandelt, sind aber auch in Konstituentenstrukturgrammatiken erfassbar; Valenz und Dependenz sind nicht synonymische
G. Helbig: Probleme der V.- u. Kasustheorie (1992).
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Va|lẹnz, die; -, -en [spätlat. valentia = Stärke, Kraft, zu lat. valere = stark, gesund sein; Wert, Geltung haben]: 1. (Sprachw.) Fähigkeit eines Wortes, ein anderes semantisch-syntaktisch an sich zu binden, bes. Fähigkeit eines Verbs, zur Bildung eines vollständigen Satzes eine bestimmte Zahl von »Ergänzungen« (z. B. ein Subjekt u. ein Objekt) zu fordern. 2. (Chemie) ↑Wertigkeit (1). 3. (Ökologie) Ausmaß der Wirkung eines Umweltfaktors auf den pflanzlichen od. tierischen Organismus: ökologische V. 4. (Psych.) Aufforderungscharakter.
Universal-Lexikon. 2012.