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Nahrungs- und Genussmittelgewerbe
Nahrungs- und Genussmittelgewerbe,
 
zum verarbeitenden Gewerbe gehörender Wirtschaftszweig, der in die Wirtschaftssektoren Ernährungsgewerbe und Tabakverarbeitung unterteilt wird und in dem rd. 90 % aller aus der Landwirtschaft und Fischerei kommenden Erzeugnisse verarbeitet werden. Das Ernährungsgewerbe umfasst u. a. die Nährmittel-, Stärke-, Backwaren-, Margarine-, Getränke-, Süßwaren- und Futtermittelherstellung, die Molkereien und deren Milch- und Milchprodukterzeugung, die Obst- und Gemüse-, Fleisch-, Fisch-, Kaffee-, Zucker-, Teeverarbeitung, die Brauereien und die Spirituosenhersteller. Haupttätigkeiten sind die Herstellung von Lebens- und Genussmitteln durch Rohstoffverarbeitung, deren Konservierung und Aufbereitung zu küchen- und konsumfertigen Produkten. Dem überwiegend mittelständisch geprägten N.- und G. stehen die Unternehmen des hoch konzentrierten Lebensmitteleinzelhandels gegenüber, der den Wettbewerb um Marktanteile fast ausschließlich über den Preis austrägt. Die Marktsituation ist in den meisten hoch entwickelten Ländern gekennzeichnet durch eine hohe Marktsättigung, den Einfluss sich ändernder Ess- und Trinkgewohnheiten auf die Produktpalette (z. B. stärkere Verbreitung regionaler Spezialitäten und ausländischer Produkte) sowie das wachsende Interesse der Verbraucher an neuen und hochwertigen Produkten (z. B. Vollwerterzeugnisse). Daneben gibt es aber auch die besonders großen Nahrungsmittelkonzerne, die standardisierte Massenprodukte weltweit anbieten. - In den Entwicklungsländern ist ein leistungsfähiges, auf den Inlandmarkt orientiertes N.- und G. häufig nur in Ansätzen vorhanden, was die Lösung des Welternährungsproblems erschwert. Angesichts der klimatischen Bedingungen ist die Konservierung von Lebensmitteln dort ein besonderes Problem.

Universal-Lexikon. 2012.