hilfsweise; vorläufig; zeitweilig; provisorisch; interimistisch (fachsprachlich); temporär; behelfsmäßig; ersatzweise; vorübergehend; aushilfsweise; kommissarisch; ephemer; transient
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einst|wei|lig 〈Adj.〉 vorläufig ● eine \einstweilige Verfügung erlassen 〈Zivilprozess〉 vorläufige gerichtl. Anordnung zur Abwendung schwerer Nachteile für eine Partei; Sy vorläufige Verfügung
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einst|wei|lig <Adj.> (Amtsspr.):
vorläufig, vorübergehend:
eine -e Verfügung (Rechtsspr.; in einem abgekürzten Verfahren ergehende vorläufige, allerdings sofort vollstreckbare gerichtliche Anordnung).
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einst|wei|lig <Adj.> (Amtsspr.): vorläufig, vorübergehend: jmdn. in den -en Ruhestand versetzen; eine -e Verfügung (Rechtsspr.; in einem abgekürzten Verfahren ergehende vorläufige, allerdings sofort vollstreckbare gerichtliche Anordnung); als die Zahlen nicht in der korrekten Reihenfolge standen, wurde er e. entlassen (Bieler, Bär 344).
Universal-Lexikon. 2012.