Lieferbindung,
Entwicklungspolitik: Gewährung einer öffentlichen Kapitalhilfe im Rahmen der Entwicklungshilfe unter der Auflage, diese zum Kauf von Waren oder Leistungen aus dem Geberland zu verwenden. Die Lieferbindung wird häufig mit der Notwendigkeit einer Entlastung der Zahlungsbilanz im Geberland und mit der Sicherung von Arbeitsplätzen begründet (Beschäftigungswirksamkeit der Entwicklungshilfe). Für die Kapitalnehmer ergeben sich aus der Lieferbindung Nachteile, weil diese in der Regel nur dann gefordert wird, wenn die Produkte des Geberlandes im internationalen Maßstab vergleichsweise teuer und somit nicht wettbewerbsfähig sind. Da das Nehmerland in anderen Ländern zu günstigeren Konditionen kaufen könnte, vermindert sich der Realwert der Kapitalhilfe.
Universal-Lexikon. 2012.