Landschaftsplanung,
Gesamtheit der überwiegend im Bundesnaturschutzgesetz verankerten Planungsinstrumente von Naturschutz und Landschaftspflege. Zu unterscheiden ist zwischen der flächendeckenden, vorsorgenden Landschaftsplanung auf den verschiedenen Planungsebenen (Bund, Region, Kommune) und der reagierenden Landschaftsplanung im Zusammenhang mit der Eingriffsregelung und der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Als neues Planungsinstrument ist hier die Verträglichkeitsprüfung gemäß der FFH-Richtlinie der EU zu erwähnen.
Ziel aller Instrumente der Landschaftsplanung sind Erhalt, Entwicklung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, von Pflanzen, Tieren und ihren Lebensgemeinschaften und -räumen sowie die Sicherung der Erholungsfunktion der Landschaft. Die vorsorgende Landschaftsplanung ist damit eines der wesentlichen Instrumente zur aktiven Umsetzung der Ziele des Naturschutzes und wird in verschiedener Weise in die räumliche Gesamtplanung integriert (Raumordnung).
Universal-Lexikon. 2012.