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Kreditgenossenschaften
Kreditgenossenschaften,
 
Genossenschaftsbanken, Bezeichnungen für die v. a. auf lokaler Ebene tätigen Institute des genossenschatlichen Bankensektors. Sie entstanden Mitte des 19. Jahrhunderts als Selbsthilfeeinrichtungen des gewerblichen Mittelstandes, begründet von H. Schulze-Delitzsch (Volksbanken), im ländlichen Bereich von F. W. Raiffeisen (Raiffeisenbanken beziehungsweise Raiffeisenkassen, häufig mit der Firmenbezeichnung Darlehnskasse, Darlehnsverein oder Spar- und Darlehnskasse). Heute sind die Kreditgenossenschaften universell tätige Kreditinstitute. Im Zuge eines fortlaufenden Konzentrationsprozesses sank die Zahl der Kreditgenossenschaften von (Mitte der 1950er-Jahre) 12 000 auf (Ende 2001) 1 621. Zu den Kreditgenossenschaften zählen u. a. Volksbanken und Raiffeisenbanken, von denen einige ein zusätzliches Warengeschäft betreiben, 15 Sparda-Banken sowie 19 Post-, Spar- und Darlehnsvereine. Rd. 12 % des Geschäftsvolumens der deutschen Kreditwirtschaft entfällt auf die Kreditgenossenschaften. Sie unterhalten das dichteste Zweigstellennetz aller Kreditinstitute in Deutschland und bilden die Basis des genossenschatlichen Bankenverbundes. Die beiden regionalen Zentralbanken (DZ-Bank AG Deutsche Zentralgenossenschaftsbank und WGZ-Bank Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank eG) stehen den Kreditgenossenschaften für subsidiäre Leistungen zur Verfügung. Daneben kooperieren die Kreditgenossenschaften eng mit genossenschatlichen Spezialinstituten (z. B. Bausparkasse Schwäbisch Hall, R+V Versicherung-Gruppe, Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank AG, Münchener Hypothekenbank eG, DIFA Deutsche Immobilienfonds AG und die Volksrepublik-Leasing-Gruppe), die Finanzdienstleistungen, wie z. B. Versicherungen, Baufinanzierungen, Leasing, Factoring, Vermögensverwaltung, anbieten.
 

Universal-Lexikon. 2012.