Kreditgenossenschaften,
Genossenschaftsbanken, Bezeichnungen für die v. a. auf lokaler Ebene tätigen Institute des genossenschatlichen Bankensektors. Sie entstanden Mitte des 19. Jahrhunderts als Selbsthilfeeinrichtungen des gewerblichen Mittelstandes, begründet von H. Schulze-Delitzsch (Volksbanken), im ländlichen Bereich von F. W. Raiffeisen (Raiffeisenbanken beziehungsweise Raiffeisenkassen, häufig mit der Firmenbezeichnung Darlehnskasse, Darlehnsverein oder Spar- und Darlehnskasse). Heute sind die Kreditgenossenschaften universell tätige Kreditinstitute. Im Zuge eines fortlaufenden Konzentrationsprozesses sank die Zahl der Kreditgenossenschaften von (Mitte der 1950er-Jahre) 12 000 auf (Ende 2001) 1 621. Zu den Kreditgenossenschaften zählen u. a. Volksbanken und Raiffeisenbanken, von denen einige ein zusätzliches Warengeschäft betreiben, 15 Sparda-Banken sowie 19 Post-, Spar- und Darlehnsvereine. Rd. 12 % des Geschäftsvolumens der deutschen Kreditwirtschaft entfällt auf die Kreditgenossenschaften. Sie unterhalten das dichteste Zweigstellennetz aller Kreditinstitute in Deutschland und bilden die Basis des genossenschatlichen Bankenverbundes. Die beiden regionalen Zentralbanken (DZ-Bank AG Deutsche Zentralgenossenschaftsbank und WGZ-Bank Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank eG) stehen den Kreditgenossenschaften für subsidiäre Leistungen zur Verfügung. Daneben kooperieren die Kreditgenossenschaften eng mit genossenschatlichen Spezialinstituten (z. B. Bausparkasse Schwäbisch Hall, R+V Versicherung-Gruppe, Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank AG, Münchener Hypothekenbank eG, DIFA Deutsche Immobilienfonds AG und die Volksrepublik-Leasing-Gruppe), die Finanzdienstleistungen, wie z. B. Versicherungen, Baufinanzierungen, Leasing, Factoring, Vermögensverwaltung, anbieten.
Universal-Lexikon. 2012.