Akademik

Krankenhilfe
Krankenhilfe,
 
Hilfeart der Sozialhilfe, die den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nachgebildet ist und Kranken gewährt wird, die nicht krankenversichert sind (§ 37 Bundessozialhilfegesetz, Abkürzung BSHG). Die Krankenhilfe umfasst ärztliche und zahnärztliche Behandlung, Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln sowie Zahnersatz, Krankenhausbehandlung und sonstige Leistungen. Zur Krankenhilfe gehören auch die Hilfe bei Sterilisation (§ 37 a BSHG) und die Hilfe zur Familienplanung (§ 37 b BSHG, umfasst Kosten der notwendigen ärztlichen Beratung, Untersuchung und Verordnungen sowie Kosten der ärztlich verordneten empfängnisregelnden Mittel).

Universal-Lexikon. 2012.