Teilgebiet der plastischen Chirurgie; es befasst sich als ästhetische Chirurgie (Schönheitschirurgie) mit der Korrektur von Normabweichungen oder Alterungsprozessen, die vom Betroffenen als belastend empfunden werden und deshalb zu einer Beeinträchtigung des Selbstwertgefühls und neurotischer Persönlichkeitsstörungen führen können; die Grenzen zwischen funktionalen und ästhetischen Eingriffen sind fließend. Kosmetische Operationen können von jedem Chirurgen durchgeführt werden, da die Bezeichnungen nicht geschützt ist und die ärztliche Weiterbildungsordnung sie nicht definiert ausweist. Mit dem Facharzt für plastische Chirurgie wurde 1993 in Deutschland jedoch ein erster Schritt zu einer klaren Abgrenzung getan. Die Kosten für die Operationen werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.
Zu den Haupteingriffen gehören die Beseitigung altersbedingter Falten der Gesichtshaut (Facelifting), Korrekturen der Augenlider (Blepharoplastik), Korrekturen der Nase (Rhinoplastik), der weiblichen Brustdrüsen (Mammaplastik), der Ohrmuscheln (Otoplastik) und von übermäßigem Fettansatz, besonders an Bauch und Oberschenkeln (Dermolipektomie oder Liposuktion), durch Absaugen und/oder operatives Abtragen des Fettgewebes. Die Liposuktion ist das schonendere und viel häufiger durchgeführte Verfahren.
Diese Eingriffe sind bei guter Ausbildung und Technik mit geringen Komplikationen behaftet. Deren Rate ist durch die Entwicklung der letzten 10-15 Jahre deutlich zurückgegangen und liegt für die gesamten Eingriffe unter der 1 %-Grenze. - Im weiteren Sinn zählen zur kosmetischen Chirurgie auch kleinere ambulante Eingriffe wie die Beseitigung lästigen Haarwuchses durch Elektrokoagulation, von Pigmentmalen und Warzen mit Skalpell oder Laser.
Plast. Chirurgie, hg. v. S. Krupp, Losebl. (1994 ff.).
Universal-Lexikon. 2012.