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Konzernbetriebsrat
Konzẹrnbetriebsrat,
 
Betriebsrat, der in einem Konzern im Sinne von § 18 Absatz 1 Aktiengesetz durch Beschlüsse der einzelnen Gesamtbetriebsräte errichtet werden kann (§§ 54 ff. Betriebsverfassungsgesetz).

Universal-Lexikon. 2012.