Konzẹrnbetriebsrat,
Betriebsrat, der in einem Konzern im Sinne von § 18 Absatz 1 Aktiengesetz durch Beschlüsse der einzelnen Gesamtbetriebsräte errichtet werden kann (§§ 54 ff. Betriebsverfassungsgesetz).
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.