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Kleros
Kleros
 
[griechisch »Los«] der, -/...roi, in altgriechischen Staaten das dem Einzelnen zugewiesene Landlos. In Sparta war der Kleros erblich und, mindestens in älterer Zeit, unverkäuflich. Familienbesitz, auf dem das Vollbürgerrecht der Spartiaten beruhte. Einen erblichen Kleros hatten auch die Kleruchen, von Athen in abhängigem Gebiet Angesiedelte, die attische Bürger blieben, Kriegsdienst leisteten und so eine Stütze der athenischen Herrschaft bildeten. In hellenistischer Zeit bezeichnete Kleros ein vom König als eine Art Lehen vergebenes Landgut, in Ägypten auch das Landstück, mit dem Soldaten entlohnt wurden, die ebenfalls als Kleruchen bezeichnet wurden.
 
Literatur:
 
M. Rostovtzeff: Gesellschafts- u. Wirtschaftsgesch. der hellenist. Welt, 3 Bde. (a. d. Engl., 1955-56).

Universal-Lexikon. 2012.