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Stander
Wimpel

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Stän|der ['ʃtɛndɐ], der; -s, -:
1. Vorrichtung, Gestell, auf das etwas gelegt, gestellt oder gehängt werden kann:
die Noten liegen auf dem Ständer; den Mantel am Ständer aufhängen; eine Kerze auf einen Ständer stecken.
Zus.: Fahrradständer, Garderobenständer, Gepäckständer, Gewürzständer, Kartenständer, Kleiderständer, Notenständer, Pfeifenständer, Schirmständer, Wäscheständer, Zeitungsständer.
2. (ugs.) erigierter Penis:
einen Ständer haben, bekommen.

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Stạn|der 〈m. 3dreieckige Flagge (vor allem als Signal- u. Kommandozeichen) [<mnddt. standerde, stanthart;Standarte]

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Stạ̈n|der , der; -s, - [spätmhd. stander, stentner, spätahd. stanter = Stellfass, zu ahd. stantan, Stand; mniederd. stander, stender = Pfosten]:
1. auf verschiedene Art konstruiertes, frei stehendes Gestell; Vorrichtung, die dazu dient, etw. daran aufzuhängen, etw. aufrecht hineinzustellen o. Ä. (z. B. Kleider-, Notenständer):
den Mantel an den S. (Kleiderständer) hängen;
die Noten liegen auf dem S. (Notenständer);
das Fahrrad in den S. (Fahrradständer) stellen.
2. (Jägerspr.) (beim nicht im Wasser lebenden Federwild) Bein u. Fuß.
3. (ugs.) erigierter Penis:
einen S. bekommen, haben.
4. (Bauw.) senkrecht stehender Balken [im Fachwerk].
5. (Elektrot.) fest stehender, elektromagnetisch wirksamer Teil einer elektrischen Maschine.

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Stạnder
 
[niederdeutsch],
 
 1) Flaggenwesen: dreieckige Flagge, verwendet als »Hilfs-S.« im System der internationalen Signalflaggen sowie als unterste Stufe im System der Kommandozeichen der Kriegsmarinen und - davon abgeleitet - im System der Kraftfahrzeug-Dienstflaggen. Private Flaggen, besonders die von Segel- und Motorsport treibenden Vereinigungen, haben oft die Gestalt eines Standers. Als Doppelstander bezeichnet man eine rechteckige Flagge, die am fliegenden Ende in zwei Zipfel ausläuft. Im System der internationalen Signalflaggen wird der Doppelstander für die Buchstaben A und B verwendet, im System der Marinekommandozeichen steht er zwischen dem einfachen Stander und der rechteckigen Admiralsflagge. Die Doppelstanderform wird auch - wie im Fall der Dienstflagge der deutschen Bundesmarine - in einigen Ländern zur Unterscheidung von der jeweiligen Nationalflagge als Form der betreffenden Handels- oder Marineflagge gewählt. Stander C, Bezeichnung für die von deutschen Schiffen 1945-50 auf Anordnung der Siegermächte geführte Ersatzhandelsflagge: die Signalflagge für den Buchstaben C des internationalen Signalflaggenalphabets in Doppelstanderform.
 
 2) Schiff: fest stehende Strahltrosse, z. B. der Hanger; auch ein für bestimmte Zwecke gespleißtes Tauwerk, z. B. Bojenstander.
 

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Stạn|der, der; -s, - [mniederd. stander (↑Ständer), wohl beeinflusst von ↑Standarte]: 1. dreieckige [od. gezackte] Flagge (als Hoheits- od. Signalzeichen): der S. am Wagen des Ministerpräsidenten; das Schiff führt keinen S., hat einen blau-grünen S. gesetzt. 2. (Seemannsspr.) (für einen bestimmten Zweck hergerichtetes) Stück Tau od. Draht.

Universal-Lexikon. 2012.