Jahrhundertvertrag,
1977 zwischen den deutschen Bergbauunternehmen und der Elektrizitätswirtschaft geschlossene Vereinbarung über den Bezug und die Lieferung von inländischer Steinkohle zur Strom- und Wärmeerzeugung, 1980 durch Zusatzvereinbarung verlängert, Ende 1995 ausgelaufen. Bis dahin galt die 1989 festgelegte Abnahmemenge von jährlich 40,9 Mio. t heimische Steinkohle für die Verstromung. (Kohlepfennig)
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Jahr|hun|dert|ver|trag, der <o. Pl.> (Wirtsch., Politik): Vertrag, in dem sich die deutschen Kraftwerke verpflichten, festgelegte Mengen heimischer Steinkohle zur Stromerzeugung zu verbrauchen (1977-1995).
Universal-Lexikon. 2012.