Akademik

verlautbaren
benennen; nennen; bekannt geben; zur Kenntnis bringen; titulieren; kundtun; kundgeben; deklarieren; bezeichnen; ausrufen; ankündigen; verkünden; vermelden; aus dem Hut zaubern (umgangssprachlich); bekanntmachen; kundgeben; äußern; öffentlich bekannt geben; ankünden; avisieren; proklamieren; kundtun; bekannt geben; bekannt machen

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ver|laut|ba|ren 〈V. tr.; hatbekanntmachen ● amtlich wird verlautbart, dass ... [<veraltetem lautbar „bekannt“ <mhd. verlutbæren „bekanntwerden od. -machen“]

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ver|laut|ba|ren <sw. V.> [mhd. verlūtbæren]:
1. <hat> [amtlich] bekannt machen, bekannt geben:
er ließ v., dass er ein Fest geben werde;
über den Stand der Untersuchungen wurde noch nichts verlautbart.
2. <ist> (geh.) bekannt werden:
ein Vorkommnis, worüber nichts verlautbarte;
<auch unpers.:> es verlautbarte (hieß, wurde erzählt), die Präsidentin sei erkrankt.

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ver|laut|ba|ren <sw. V.> [mhd. verlūtbæren]: 1. [amtlich] bekannt machen, bekannt geben <hat>: er ließ v., dass er ein Fest geben werde; was verlautbaren wir am Sender, falls es einmal anders kommt ...? (Heym, Nachruf 326); Sie hatte den Eindruck, er verlautbare Kommuniqués der Autoindustrie (natur 6, 1991, 35); über den Stand der Untersuchungen wurde noch nichts verlautbart. 2. (geh.) bekannt werden <ist>: ein peinliches, ja anstößiges Vorkommnis, ... worüber auch sonst in der Residenz fast nichts verlautbarte (Th. Mann, Hoheit 64); <auch unpers.:> es verlautbarte (hieß, wurde erzählt), der Staatschef sei erkrankt.

Universal-Lexikon. 2012.