Heeresfliegertruppe,
in der Bundeswehr zur Gattung der Kampfunterstützungstruppen gehörende Truppengattung des Heeres. Die mit Hubschraubern verschiedener Typen ausgerüsteten Heeresflieger bilden zusammen mit den Fallschirmjägern die luftbewegliche Komponente des Feldheeres. Aufgaben der Heeresfliegertruppe sind v. a. der Transport von Truppen, Verwundeten und logistischem Material sowie die Panzerabwehr mit bewaffneten Hubschraubern (»PAH«). Hinzu kommen Aufgaben im Verbindungs-, Aufklärungs- und Erkundungsdienst, im beweglich geführten Gefecht ermöglichen sie die unmittelbare Führung aus der Luft.
Universal-Lexikon. 2012.