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Gefecht
Kleinkrieg; Kampf; Scharmützel; Schlacht

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Ge|fecht [gə'fɛçt], das; -[e]s, -e:
kleinerer militärischer Kampf:
an der Grenze gab es blutige Gefechte.
Syn.: Feindseligkeiten <Plural>, kriegerische Handlungen <Plural>.
Zus.: Bodengefecht, Feuergefecht, Luftgefecht, Rückzugsgefecht, Seegefecht.

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Ge|fẹcht 〈n. 11; Mil.〉 Kampf kleiner feindl. Truppen ● jmdn. außer \Gefecht setzen kampfunfähig machen; 〈fig.〉 unwirksam machen; ein Argument, einen Beweis, einen Grund ins \Gefecht führen anführen (im Disput); im Eifer, in der Hitze des \Gefechts 〈fig.〉 im Übereifer, in der Erregung

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Ge|fẹcht , das; -[e]s, -e [mhd. gevehte, ahd. gifeht, zu fechten (1 a, b)]:
1. kurzer, bewaffneter Zusammenstoß feindlicher militärischer Einheiten, Auseinandersetzung von kürzerer Dauer zwischen bewaffneten Gruppen:
ein schweres, blutiges, kurzes G.;
dem Feind harte -e liefern;
neue Truppen ins G. führen, werfen;
Ü ein hitziges G. (ein hitziger Streit, ein heftiger, erregter Wortwechsel);
jmdn. außer G. setzen (1. kampfunfähig machen. 2. unfähig zu wirksamem Handeln, Argumentieren machen);
etw. ins G. führen (geh.; [als Argument in einem Wortwechsel, bei Verhandlungen] vorbringen, anführen).
2. (Fechten) einzelner Wettkampf zwischen zwei Fechtern.

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Gefecht,
 
zeitlich und räumlich zusammenhängende militärische Auseinandersetzung zwischen bewaffneten Kräften jeder Art und Größe.
 

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Ge|fẹcht, das; -[e]s, -e [mhd. gevehte, ahd. gifeht, zu ↑fechten (1 a, b)]: 1. kurzer, bewaffneter Zusammenstoß feindlicher militärischer Einheiten, Auseinandersetzung von kürzerer Dauer zwischen bewaffneten Gruppen: ein schweres, blutiges, kurzes G.; dem Feind harte -e liefern; neue Truppen ins G. führen, werfen; Ü die Zuschauer sahen ein verbissenes G. der beiden vom Abstieg bedrohten Mannschaften; ein hitziges G. (ein hitziger Streit, ein heftiger, erregter Wortwechsel); Dieser Anwalt lieferte nun dem Staatsanwalt gleich zu Beginn der Verhandlung ein wortreiches G. (Kühn, Zeit 61); *jmdn. außer G. setzen (1. kampfunfähig machen: Mit Fesseln und Knebeln setzt er die Gangster außer G. [Freizeitmagazin 26, 1978, 46]. 2. unfähig zu wirksamem Handeln, Argumentieren machen); etw. ins G. führen (geh.; [als Argument in einem Wortwechsel, bei Verhandlungen] vorbringen, anführen). 2. (Fechten) einzelner Wettkampf zwischen zwei Fechtern.

Universal-Lexikon. 2012.