Handgelübde,
besonders in der Schweiz gebräuchliche Bezeichnung für die feierliche und formelle Bekräftigung einer Aussage, vorgesehen z. B. in der Verfassung und in Prozessgesetzen. Das Handgelübde hat keinen religiösen Bezug; es wird daher im säkularen Staat u. a. anstelle eines Eides zugelassen.
Universal-Lexikon. 2012.