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Handgelübde
Handgelübde,
 
besonders in der Schweiz gebräuchliche Bezeichnung für die feierliche und formelle Bekräftigung einer Aussage, vorgesehen z. B. in der Verfassung und in Prozessgesetzen. Das Handgelübde hat keinen religiösen Bezug; es wird daher im säkularen Staat u. a. anstelle eines Eides zugelassen.

Universal-Lexikon. 2012.