Steu|er|be|las|tung 〈f. 20; Pl. selten〉 Belastung durch die jmdm. od. einem Unternehmen auferlegten Steuern, steuerliche Belastung; Sy Steuerlast ● die \Steuerbelastung der Unternehmen senken
* * *
Steu|er|be|las|tung, die:
das Belastetsein durch Steuern:
Haushalte mit hoher, geringer S.
* * *
Steuerbelastung,
Steuerlast, im engeren Sinn die durch eine oder mehrere Steuern bewirkte Belastung der steuerpflichtigen Personen oder Unternehmen (Steuerzahllast); im weiteren Sinn die nach Beendigung aller Steuerwirkungen eingetretene Belastung der Individuen als Steuerträger (effektive Steuerbelastung im Sinne der effektiven Steuerinzidenz). Die Steuerbelastung wird meist gemessen als prozentuale Einkommens-, Gewinn- oder Vermögensschmälerung, seltener als Nutzeneinbuße (Leistungsfähigkeitsprinzip, Excess Burden). Die Steuerbelastung einer Volkswirtschaft wird bei internationalen Steuerbelastungsvergleichen meist durch die volkswirtschaftliche Steuerquote ausgedrückt. (Wettbewerbsfähigkeit)
* * *
Steu|er|be|las|tung, die <Pl. selten>: das Belastetsein durch Steuern: Haushalte mit hoher, geringer S.
Universal-Lexikon. 2012.