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Steuerbemessungsgrundlage
Steu|er|be|mes|sungs|grund|la|ge, die (Steuerw.):
bestimmter Betrag, Wert, der bei der Ermittlung der Höhe der zu entrichtenden Steuern zugrunde liegt.

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Steuerbemessungsgrundlage,
 
die Größe, die der Berechnung der Steuerschuld zugrunde gelegt wird. Die Steuerbemessungsgrundlage ist bei Mengensteuern eine technisch-physische Größe (z. B. kg, Stück), bei Wertsteuern eine Geldgröße. Steuerbemessungsgrundlage und Steuergegenstand müssen nicht identisch sein (z. B. Kfz-Steuer). Bei der Besteuerung wird oft die potenzielle Steuerbemessungsgrundlage durch die Gewährung von Steuervergünstigungen (z. B. Freibeträge, -grenzen) verringert (Steuererosion).

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Steu|er|be|mes|sungs|grund|la|ge, die (Steuerw.): bestimmter Betrag, Wert, der bei der Ermittlung der Höhe der zu entrichtenden Steuern zugrunde liegt.

Universal-Lexikon. 2012.