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Generalquartiermeister
Generalquartiermeister,
 
erstmals im 17. Jahrhundert u. a. in Brandenburg eingeführte Bezeichnung für einen hohen Offizier, der als Gehilfe des militärischen Oberkommandierenden für die Bereiche Lager- und Befestigungswesen, Wegeerkundung u. Ä. verantwortlich war; in Preußen zu Anfang des 19. Jahrhunderts. zunächst Dienststellenbezeichnung für den Chef des Generalquartiermeisterstabes, seit 1809 für den Chef des im Entstehen begriffenen Generalstabs; 1881-89 Stelle des stellvertretenden Generalstabschefs, wieder eingerichtet 1896 und vom rangältesten der im Generalstab jeweils mehreren Abteilungen vorstehenden Oberquartiermeister eingenommen. 1916 wurde für E. Ludendorff zusätzlich die Stelle eines Ersten Generalquartiermeisters geschaffen; W. Groener hatte diese Stelle 1918-19 inne, danach gab es bis 1939 keinen Generalquartiermeister mehr. Im Zweiten Weltkrieg hatten Heer und Luftwaffe je einen Generalquartiermeister, die Marine einen Admiralquartiermeister.
 

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Ge|ne|ral|quar|tier|meis|ter, der: 1. (früher): wichtigster Adjutant eines Feldherrn seit der zweiten Hälfte des 17. Jh.s; engster Mitarbeiter des Chefs des Generalstabs. 2. Verantwortlicher für die Verpflegung aller Fronttruppen im 2. Weltkrieg.

Universal-Lexikon. 2012.