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Geheimer Justizrat
Geheimer Justizrat,
 
1) bis 1918 der beim Kammergericht gebildete Gerichtshof, bei dem die Mitglieder des Hauses Hohenzollern ihren allgemeinen Gerichtsstand hatten; durch Art. 109 der Weimarer Reichsverfassung beseitigt.
 
 2) Titel, Geheimer Rat.

Universal-Lexikon. 2012.