Flächenstilllegung,
Agrarpolitik: Herausnahme von landwirtschaftlich genutzten Flächen aus der Produktion; eine produktionsbegrenzende Maßnahme, die darauf zielt, die landwirtschaftliche Überproduktion einzuschränken. Flächenstilllegungen werden in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften (EG), insbesondere im Rahmen der 1992 vom Rat der Europäischen Agrarminister beschlossenen Stützungsregelung für Erzeuger bestimmter landwirtschaftlicher Kulturpflanzen (so genannte EG-Agrarreform) vorgenommen. Die Landwirte erhalten für die Flächenstilllegung Ausgleichszahlungen, die auf Grundlage regionaler Durchschnittserträge berechnet werden (in Deutschland im Bundesdurchschnitt circa 750 DM/ha). Landwirte, die nach der Stützungsregelung einen Teil ihrer Flächen stilllegen, bekommen für ihre mit Getreide, Ölsaaten und Eiweißpflanzen bebauten Flächen Preisausgleichszahlungen. Der Agrarrat kann den Stilllegungssatz jährlich neu festsetzen. Auf diese Weise ist eine Anpassung an die Entwicklungen auf den betroffenen Agrarmärkten möglich. 1996 betrug der Mindeststilllegungssatz 10 % der Fläche, für die ein Antrag auf Preisausgleichszahlungen und Stilllegungsausgleich gestellt wurde. In Deutschland liegt der Höchstsatz für die darüber hinaus mögliche freiwillige prämienbegünstigte Flächenstilllegung bei 33 %.
Die Flächenstilllegung hat zu einer deutlichen Rückführung der Getreideproduktion geführt. 1995 wurden in Deutschland 1,32 Mio. ha und in der EG 6,39 Mio. ha Ackerfläche im Rahmen dieser Stützungsregelung stillgelegt.
Universal-Lexikon. 2012.