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münd|lich ['mʏntlɪç] <Adj.>:in der Form des Gesprächs stattfindend, sich vollziehend /Ggs. schriftlich/: eine mündliche Prüfung, Verhandlung; die Nachricht wurde mündlich verbreitet; einen Termin mündlich vereinbaren.
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mụ̈nd|lich 〈Adj.〉 Ggs schriftlich
2. gesprochen, in Gesprächsform (Prüfung, Überlieferung)
● alles Weitere \mündlich!; jmdm. etwas \mündlich mitteilen [→ Mund]
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in der Form des Gesprächs stattfindend, sich vollziehend; gesprächsweise:
-e Überlieferung;
eine -e Prüfung ablegen;
etw. m. vereinbaren.
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mụ̈nd|lich <Adj.> [zu 1↑Mund]: in der Form des Gesprächs stattfindend, sich vollziehend; gesprächsweise: ein -er Gedankenaustausch; eine -e Prüfung ablegen; -e Überlieferung; etw. m. vereinbaren; alles andere m.! (werden wir besprechen, wenn wir uns sehen); <subst.:> Vielleicht kam sie in Deutsch noch ins Mündliche (in die mündliche Prüfung; M. Walser, Seelenarbeit 125).
Universal-Lexikon. 2012.