Akademik

mündlich
den Mund betreffend; mundwärts; oral (fachsprachlich); Mund...; durch Worte mitgeteilt; verbal

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münd|lich ['mʏntlɪç] <Adj.>:
in der Form des Gesprächs stattfindend, sich vollziehend /Ggs. schriftlich/: eine mündliche Prüfung, Verhandlung; die Nachricht wurde mündlich verbreitet; einen Termin mündlich vereinbaren.

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mụ̈nd|lich 〈Adj.〉 Ggs schriftlich
1. (nur) besprochen, verabredet, nicht schriftlich (Auftrag, Vereinbarung)
2. gesprochen, in Gesprächsform (Prüfung, Überlieferung)
● alles Weitere \mündlich!; jmdm. etwas \mündlich mitteilen [→ Mund]

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mụ̈nd|lich <Adj.> [zu 1Mund]:
in der Form des Gesprächs stattfindend, sich vollziehend; gesprächsweise:
-e Überlieferung;
eine -e Prüfung ablegen;
etw. m. vereinbaren.

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mụ̈nd|lich <Adj.> [zu 1Mund]: in der Form des Gesprächs stattfindend, sich vollziehend; gesprächsweise: ein -er Gedankenaustausch; eine -e Prüfung ablegen; -e Überlieferung; etw. m. vereinbaren; alles andere m.! (werden wir besprechen, wenn wir uns sehen); <subst.:> Vielleicht kam sie in Deutsch noch ins Mündliche (in die mündliche Prüfung; M. Walser, Seelenarbeit 125).

Universal-Lexikon. 2012.