Eisenbahnsignalanlagen,
Sammelbezeichnung für alle signaltechnischen Einrichtungen zur Durchführung und Sicherung des Eisenbahnbetriebes; dazu gehören Stellwerks-, Block- und Fernsteueranlagen, Stromversorgungseinrichtungen, Signalkabel, ortsfeste Signale (Eisenbahnsignale), Gleisschaltmittel (Schienenkontakte), Gleisfreimeldeeinrichtungen (Gleisstromkreise, Achszähler), Zugbeeinflussungseinrichtungen und Bahnübergangssicherungen (Blinklichtanlage, Schranke).
In Stellwerken sind die Bedienungselemente aller Weichen, Signale und des Blocks zusammengefasst und so in Abhängigkeit gebracht, dass ein Signal erst auf Fahrt gestellt werden kann, wenn Weichen und Flankenschutzeinrichtungen durch ihre Stellung die Fahrt gegen andere Fahrten sichern und die Fahrstraße festgelegt ist. Erst nach der Fahrt, wenn das Signal wieder auf Halt steht, kann die Fahrstraße aufgelöst werden. In Anlagen mit selbsttätiger Gleisfreimeldung löst sich die Fahrstraße abschnittweise selbst auf.
Universal-Lexikon. 2012.