Rechnung; Berechnung; Abrechnung; Faktur (veraltet); Prozentrechnung; Faktura (österr., schweiz.) (veraltet); Liquidation
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Zịns|rech|nung 〈f. 20〉 die Rechnung mit u. Berechnung von Zinsen
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Zịns|rech|nung, die:
Berechnung der ↑ Zinsen (1).
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Zinsrechnung,
eine Anwendung der Prozentrechnung zur Berechnung von Zinsen. Die Höhe der Zinsen hängt ab vom Kapital k, dem Zinsfuß p (bezogen auf ein Jahr = p. am) und den Zinstagen t (für ein Jahr werden 360 Zinstage angenommen). Die Zinsen berechnen sich bei der einfachen Zinsrechnung nach der Zinsformel z = k · p · t · 100 / 360, also Zinszahl (k · t / 100) geteilt durch Zinsdivisor (360 / p).
Wird z. B. ein Kapital von 1 250 für 120 Tage mit 6 % p. am verzinst, dann errechnet sich die Zinszahl (1 250 · 120) / 100 = 1 500, der Zinsdivisor 360 / 6 = 60, und die Zinsen betragen 1 500 / 60 = 25.
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Zịns|rech|nung, die: Berechnung der Zinsen (1).
Universal-Lexikon. 2012.