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Die öffentliche Hand
Die öffentliche Hand
 
Als »öffentliche Hand« bezeichnet man den Staat, die Gemeinden oder vergleichbare Institutionen, die Steuergelder und öffentliches Vermögen verwalten: Allgemein wurde erwartet, dass die öffentliche Hand zur Konjunkturbelebung verstärkt Aufträge an die mittelständischen Unternehmen vergeben würde. - Klaus Mann schreibt in seinem Lebensbericht »Der Wendepunkt«: »Gruppen von jungen Schauspielern und Regisseuren, für die es am Broadway keine Verwendung gab, wurden von der öffentlichen Hand subventioniert« (S. 313).
 
Literatur:
 
Mann, Klaus: Der Wendepunkt. Frankfurt a. M.-Hamburg: Fischer Bücherei 560/561, 1963. - EA 1952.

Universal-Lexikon. 2012.