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Ge|schütz [gə'ʃʏts̮], das; -es, -e:fahrbare oder fest montierte schwere Schusswaffe:
ein schweres Geschütz; Geschütze in Stellung bringen.
Syn.: ↑ Kanone;
☆ grobes/schweres Geschütz auffahren (ugs.): jmdm. [übertrieben] scharf entgegentreten.
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Ge|schụ̈tz 〈n. 11〉
1. 〈urspr.〉 Waffen des Schützen
2. 〈heute〉 Gerät zum Abfeuern von großen Geschossen
● ein \Geschütz auffahren, bedienen, laden; grobes, schweres \Geschütz auffahren 〈fig.; umg.〉 sehr energisch werden, jmdm. etwas sehr deutlich zu verstehen geben; leichtes, schweres \Geschütz; ein \Geschütz in Stellung bringen [<mhd. geschütz(e) „Schießzeug, Schusswaffen“, Kollektivbildung zu mhd. schuz, ahd. scuz „Schuss“; → schießen, Schuss]
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Ge|schụ̈tz , das; -es, -e [mhd. geschütze, Kollektivbildung zu ↑ Schuss, urspr. = Gesamtheit der Schusswaffen]:
fahrbare od. fest montierte [schwere] Feuerwaffe:
[schwere] -e auffahren, in Stellung bringen;
☆ grobes/schweres G. auffahren (ugs.; jmdm. [übertrieben] scharf entgegentreten).
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Universal-Lexikon. 2012.