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deontische Logik
deọntische Logik
 
[zu griechisch déon »die Pflicht«, »das Erforderliche«] die, -, Deọntik, Bereich der formalen Logik, der normative Aussagen (z. B. »Es ist erlaubt, dass. ..«, »Es ist verboten, dass. ..«) auf ihre formallogischen Beziehungen hin untersucht. Die deontische Logik wird als ein Spezialfall der Modallogik behandelt, wobei die Begriffe des Erlaubtseins, des Verbotenseins und der Verpflichtung zu den modallogischen Grundbegriffen der Möglichkeit, Unmöglichkeit und Notwendigkeit in Analogie gesetzt werden. Die moderne Entwicklung wurde durch den finnischen Philosophen G. H. von Wright begründet.

Universal-Lexikon. 2012.