beiseite räumen; ausräumen; abtransportieren; fortschaffen; beseitigen; entfernen; wegbringen; wegschaffen; wegräumen
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fọrt||brin|gen 〈V. 118; hat〉
I 〈V. tr.〉
1. an einen anderen Ort bringen, wegschaffen
● er war von dort nicht mehr fortzubringen
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fọrt|brin|gen <unr. V.; hat:
1. aus einem bestimmten Grund, zu einem bestimmten Zweck an einen anderen Ort bringen, wegbringen:
einen Verunglückten [mit dem Unfallwagen] f. (ins Krankenhaus bringen);
ein Paket f. (zur Post bringen).
2. von der Stelle wegbewegen u. vorwärtsbringen:
die Frau konnte den schweren Karren kaum f.
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fọrt|brin|gen <unr. V.; hat: 1. aus einem bestimmten Grund, zu einem bestimmten Zweck an einen anderen Ort bringen, wegbringen: einen Verunglückten [mit dem Unfallwagen] f. (ins Krankenhaus bringen); ein Paket f. (zur Post bringen); die Schuhe f. (zum Schuhmacher bringen). 2. von der Stelle wegbewegen u. vorwärts bringen: die Frau konnte den schweren Karren kaum f.; sie war nicht von den Schaufenstern fortzubringen; Ü Weil ich mich wieder durch Hochstapeleien fortbrachte (ugs.; durchs Leben brachte, am Leben erhielt; Mostar, Unschuldig 95).
Universal-Lexikon. 2012.