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Buntart
Buntart,
 
in der neueren Farbenlehre eines der vier ästhetischen Unterscheidungsmerkmale der Farben, das die Art des Buntseins bezeichnet. Der Buntgrad ist ein weiteres, welches das Ausmaß des Buntseins angibt. Das Buntarten-Sechseck (Sechseck der verschiedenen Buntarten) ist die logische und systematische Ordnung sämtlicher Buntarten. Die sechs bunten Grundfarben befinden sich an den Ecken, die dazwischen liegenden Buntarten kommen durch Mischung der Eckfarben zustande. Das Buntarten-Dreieck (Dreieck der gleichen Buntart) ist die logische und systematische Ordnung sämtlicher Farbnuancen, die entstehen, wenn eine einzige Buntart mit allen beziehungsweise ausgewählten Unbuntarten systematisch gemischt wird.

Universal-Lexikon. 2012.