Blasinstrumente,
Musikinstrumente, bei denen die Töne dadurch erzeugt werden, dass eine in einem Rohr eingeschlossene Luftsäule durch Anblasen (direkt oder mittels eines Blasebalgs) in Schwingung versetzt wird. Die Blasinstrumente bilden die größere Gruppe der Aerophone. Nach der Tonerzeugung werden unterschieden: 1) Trompeteninstrumente (Instrumente mit Kesselmundstück, Polsterzungeninstrumente, z. B. Trompeten, Posaunen, Hörner), 2) Flöteninstrumente (Längsflöten, Querflöten) und 3) Rohrblattinstrumente (Instrumente mit einfachem oder doppeltem Rohrblatt, z. B. Oboen oder Klarinetten). Im Sinne von 2) oder 3) gehört auch die Orgel zu den Blasinstrumenten. In der Musikpraxis unterscheidet man (ihrem ursprünglichen Material nach) Blechblasinstrumente (Trompeteninstrumente) und Holzblasinstrumente (Flöten- und Rohrblattinstrumente).
Universal-Lexikon. 2012.