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be|re|den 〈V.; hat〉
I 〈V. tr.〉
1. eine Sache \bereden darüber reden, sie besprechen, beraten
2. jmdn. \bereden, etwas zu tun jmdn. zu etwas überreden
3. jmdn. \bereden jmdm. übel nachreden, jmdm. Schlechtes nachsagen
II 〈V. refl.〉 sich mit jmdm. \bereden sich mit jmdm. beraten
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be|re|den <sw. V.; hat [mhd. bereden, auch = beweisen, überführen, ahd. biredinōn = anklagen; überführen]:
1.
wir wollen es miteinander b.;
b) <b. + sich> sich untereinander beratend besprechen:
wir müssen uns noch b.
2. (veraltet, noch landsch.) überreden, durch heftiges Zureden umstimmen:
man hat mich beredet mitzukommen;
sich [nicht] b. lassen.
3. über jmdn., etw. [abfällig] reden:
immer musst du andere Leute, fremde Angelegenheiten b.!
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be|re|den <sw. V.; hat [mhd. bereden, auch = beweisen, überführen, ahd. biredinōn = anklagen; überführen]: 1. a) durchsprechen; besprechen: wir wollen es miteinander b.; ich habe etwas mit dir zu b.; wir hatten tausend Dinge zu b. (Seidel, Sterne 94); wegen der Mansarde hat Annemarie mit Schwiegermuttern schon alles beredet (Bieler, Bär 97); b) <b. + sich> sich untereinander beratend besprechen: wir müssen uns noch b. 2. überreden, durch heftiges Zureden umstimmen: man hat mich beredet mitzukommen; Er hielt Lothar und den anderen ohne Lehrstelle ein Formular unter die Nase. Beredete sie zu unterschreiben (elan 12, 1979, 17); sich [nicht] b. lassen. 3. über jmdn., etw. [abfällig] reden: immer musst du andere Leute, fremde Angelegenheiten b.! ∙ 4. ↑einreden (1): Berede dich, ich wär' ein Waisenkind (Schiller, Don Carlos I, 2).
Universal-Lexikon. 2012.