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Arbeitsplatzcomputer
Arbeitsplatzcomputer
 
[-pju-], Arbeitsplatzrechner, Workstation ['wəːksteɪʃn, englisch; eigentlich »Arbeitsstation«] die, -/-s, mit leistungsfähigem Mikroprozessor (Wortlänge meist 32 Bit) und bis zu etwa 64 MByte großem Hauptspeicher ausgestattetes Computersystem. Arbeitsplatzcomputer sind meist als Mehrplatzsystem für mehrere Bildschirmarbeitsplätze ausgelegt und an ein lokales Netz (LAN) angeschlossen. Sie werden beim Einsatz und bei der Entwicklung umfangreicher Programmsysteme benötigt, v. a. beim computerunterstützten Entwerfen (CAD) und Fertigen (CIM). Ein bei Arbeitsplatzcomputern weit verbreitetes Betriebssystem ist UNIX. Die damit ausgestatteten Arbeitsplatzcomputer können gleichzeitig mehrere Benutzer bedienen und pro Benutzer mehrere Programme bearbeiten. In Rechnernetzen sind Arbeitsplatzcomputer meist mit besonderen Geräten für die Eingabe (z. B. Scanner, Tabletts) und für die Ausgabe (z. B. Plotter, Drucker, Großbildschirme) sowie über File-Server mit sehr großen Sekundärspeichern verbunden (Plattenspeicher mit einer Kapazität bis zu einigen 10 GByte). Für hohe Geschwindigkeiten bei häufig anfallenden Aufgaben (z. B. Bildaufbau auf dem Bildschirm, Eingabe und Ausgabe, externer Datenzugriff) sind sie meist mit speziellen weiteren Prozessoren ausgestattet.

Universal-Lexikon. 2012.