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Appellation contrôlée
Appellation contrôlée
 
[apəla'sjɔ̃ kɔ̃trɔ'le], Abkürzung A. C., auch Appellation d'origine contrôlée [-dɔri'ʒin-; französisch »kontrollierte Ursprungsbezeichnung«], Abkürzung A. O. C., in Frankreich (auf dem Flaschenetikett erscheinende) Kennzeichnung für Weine, die bestimmten, gesetzlich vorgeschriebenen (seit 1936) Herkunfts- und Qualitätsnormen genügen müssen: 1) Die verwendeten Trauben müssen aus dem genau abgegrenzten Gebiet (von Flächen, die im Kataster eingetragen sind) stammen. 2) Der Wein darf nur aus Reben, die für dieses Appellation-contrôlée-Gebiet zugelassen sind, bereitet werden. 3) Bei der Ernte darf eine bestimmte Traubenmenge pro Hektar nicht überschritten werden. 4) Der natürliche Alkoholgehalt muss einen festgesetzten Mindestwert erreichen. (französische Weine)

Universal-Lexikon. 2012.